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Unkrautmanagement - für gepflegte Aussenanlagen



Unkrautbekämpfung ohne Chemie - bei Garten- und Landschaftsbau Gröne selbstverständlich

Auf umweltfreundliche Weise rücken wir dem Unkraut zu Leibe.

Wir arbeiten mit  einer speziell für diese Aufgaben konzipierten Maschine von Stadiko

 

Die Fa. Stadiko hat in Zusammenarbeit mit einem Schweizer Unternehmen ein kompaktes Gerät zur Flächenpflege mit Heißwasser-Technologie entwickelt. Die Methode ist nicht neu, der Vorteil speziell dieser Anlage ist aber seine Mobilität, d.h. die Wendigkeit,  die verhältnismäßig kleine Abmessung und die Effizienz.

Auf Grund der Größe ist das Gerät auf nahezu jeder Fläche anwendbar, auch in kleinsten Privatgärten. Die Anlage ist so konzipiert, dass sie auch im Aufzug in höher gelegene Ebenen transportiert werden kann. Für die Pflege

begrünter Flächen auf Tiefgaragen oder Dachgärten von großem Nutzen.

 

Im Gegensatz zu Verfahren mit heißem Schaum, dem Abflammen oder Freischneider  kann die Unkrautbeseitigung mit Heißwasser überall angewendet werden. Auch dort, wo z.B. das Abflammen aus Brandschutzgründen nicht möglich ist (auf Pflasterflächen an Fassaden mit Aufputzdämmung, an Industriehallen etc.)

 

Stahlbürsten und Hochdruckreiniger sollten ohnehin nicht verwendet werden, da sie die Oberflächen aufrauen und nach und nach beschädigen. Die erneute Vergrünung wird dadurch zusätzlich beschleunigt.

 

Achtung :

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Gehwegen, Hofflächen, Zufahrten, Bürgersteigen, o.ä. ist durch das Pflanzenschutzgesetz bundesweit verboten. Dieses grundsätzliche Verbot gilt auch für Hausmittel wie zum Beispiel Essigreiniger oder Salzwasser. In dem Augenblick, in dem diese Hausmittel zur Unkrautvernichtung eingesetzt werden, sind sie Pflanzenschutzmittel. Auch hier droht bei ungenehmigtem Einsatz ein Bußgeld in Höhe bis zu 50 000 Euro.

 

“Damit keine Chemikalien in das Grundwasser gelangen können, darf auf Flächen die an die Oberflächenentwässerung angeschlossen sind, nicht gespritzt werden. Auch wir als Fachbetrieb dürfen das nicht. Das Spritzmittel kann bei Kontrollen drei Jahre rückwirkend nachgewiesen werden.”

Demzufolge sind Bestrafungen auch lange Zeit nach dem erfolgten Einsatz noch möglich.

 

Nähere Informationen und Terminabsprachen:

Ludger Gröne 

Tel.: 0172 272 3603

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